Mitgliedsbeiträge und Gebühren
Die Beitragsordnung ergänzt die Vereinssatzung und regelt Beiträge, Gebühren und Umlagen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließt die Mitgliederversammlung; die festgesetzten Beträge gelten ab dem 1. Januar des Folgejahres, sofern die Versammlung keinen anderen Termin bestimmt.
Zuständig: Kassenleitung · Stand: 09/2026
Mitgliedsbeiträge
| Beitragsklasse | Jährlich | Halbjährlich |
|---|---|---|
| Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs | 24,00 € | 12,00 € |
| Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie Schüler und Studenten | 32,00 € | 16,00 € |
| Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahrs | 54,00 € | 27,00 € |
| Familienbeitrag mit zwei Kindern | 90,00 € | — |
| Ehrenmitglieder | frei | — |
Sind beide Elternteile Mitglied, sind die Kinder bis 14 Jahre über den Familienbeitrag beitragsfrei.
Der Halbjahresbeitrag kommt nur bei Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres in Betracht — dann werden 50 % des Jahressatzes berechnet.
Abteilungsgebühren
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erheben einzelne Abteilungen eigene Gebühren:
| Abteilung | Gruppe | Jährlich |
|---|---|---|
| Fußball „Alte Herren" | Erwachsene ab 18 | 25,00 € |
| Tennis | Kinder bis 14 | frei |
| Tennis | Jugendliche 14 bis 18 | 11,00 € |
| Tennis | Schüler und Studenten ab 18 | 21,00 € |
| Tennis | Erwachsene | 40,00 € |
| Tennis | Familienbeitrag | 68,00 € |
| Förderverein | freiwillig | mindestens 5,00 € |
Abteilungen können solche Beiträge auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Vorstands zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Neue Mitglieder sind beim Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. Für zusätzliche Angebote wie Sportkurse können gesonderte Gebühren festgelegt werden.
Zahlung
- Der Beitrag wird per Einzugsermächtigung zum 10.02. eines jeden Jahres abgebucht
- Überweisungen auf ein anderes als das Vereinskonto sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt
- Bei Mahnungen fallen Mahngebühren an
Was im Beitrag enthalten ist
Der Mitgliedsbeitrag enthält den Beitrag zur Sportversicherung des BLSV — eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung.
Einstufung
Maßgeblich für die Beitragshöhe ist der Mitgliederstatus am Fälligkeitstag. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und mit Unterlagen belegt werden; über die Einstufung entscheidet der Vorstand im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beträge.
Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
Klärungsbedarf
Achtung: Drei Punkte der Beitragsordnung sind unstimmig und sollten bei der nächsten Überarbeitung bereinigt werden.
- § 2 widerspricht sich: Erst heißt es, die Mitgliederversammlung beschließe Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr, im nächsten Satz, der Vorstand lege die Aufnahmegebühren fest.
- Die Aufnahmegebühr wird erwähnt, aber nirgends beziffert. Ob derzeit eine erhoben wird, geht aus der Ordnung nicht hervor.
- Die Inkrafttretensklausel ist veraltet: Sie nennt den 17.01.2022, während die Beträge dem Stand 2026 entsprechen.