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Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Die Beitragsordnung ergänzt die Vereinssatzung und regelt Beiträge, Gebühren und Umlagen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließt die Mitgliederversammlung; die festgesetzten Beträge gelten ab dem 1. Januar des Folgejahres, sofern die Versammlung keinen anderen Termin bestimmt.

Zuständig: Kassenleitung · Stand: 09/2026

Mitgliedsbeiträge

Beitragsklasse Jährlich Halbjährlich
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs 24,00 € 12,00 €
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie Schüler und Studenten 32,00 € 16,00 €
Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahrs 54,00 € 27,00 €
Familienbeitrag mit zwei Kindern 90,00 € —
Ehrenmitglieder frei —

Sind beide Elternteile Mitglied, sind die Kinder bis 14 Jahre über den Familienbeitrag beitragsfrei.

Der Halbjahresbeitrag kommt nur bei Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres in Betracht — dann werden 50 % des Jahressatzes berechnet.

Abteilungsgebühren

Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erheben einzelne Abteilungen eigene Gebühren:

Abteilung Gruppe Jährlich
Fußball „Alte Herren" Erwachsene ab 18 25,00 €
Tennis Kinder bis 14 frei
Tennis Jugendliche 14 bis 18 11,00 €
Tennis Schüler und Studenten ab 18 21,00 €
Tennis Erwachsene 40,00 €
Tennis Familienbeitrag 68,00 €
Förderverein freiwillig mindestens 5,00 €

Abteilungen können solche Beiträge auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Vorstands zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Neue Mitglieder sind beim Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren. Für zusätzliche Angebote wie Sportkurse können gesonderte Gebühren festgelegt werden.

Zahlung

  • Der Beitrag wird per Einzugsermächtigung zum 10.02. eines jeden Jahres abgebucht
  • Überweisungen auf ein anderes als das Vereinskonto sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt
  • Bei Mahnungen fallen Mahngebühren an

Was im Beitrag enthalten ist

Der Mitgliedsbeitrag enthält den Beitrag zur Sportversicherung des BLSV — eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung.

Einstufung

Maßgeblich für die Beitragshöhe ist der Mitgliederstatus am Fälligkeitstag. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und mit Unterlagen belegt werden; über die Einstufung entscheidet der Vorstand im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beträge.

Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein umgehend mitzuteilen.

Klärungsbedarf

Achtung: Drei Punkte der Beitragsordnung sind unstimmig und sollten bei der nächsten Überarbeitung bereinigt werden.

  1. § 2 widerspricht sich: Erst heißt es, die Mitgliederversammlung beschließe Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr, im nächsten Satz, der Vorstand lege die Aufnahmegebühren fest.
  2. Die Aufnahmegebühr wird erwähnt, aber nirgends beziffert. Ob derzeit eine erhoben wird, geht aus der Ordnung nicht hervor.
  3. Die Inkrafttretensklausel ist veraltet: Sie nennt den 17.01.2022, während die Beträge dem Stand 2026 entsprechen.