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Mitgliedschaft: Eintritt und Austritt

Grundlage der Mitgliedschaft sind Vereinssatzung und Beitragsordnung. Beide sind auf der Vereinswebseite veröffentlicht; mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag werden sie anerkannt.

Zuständig: Kassenleitung · Stand: 09/2026

Eintritt

Die Aufnahme wird schriftlich mit dem Aufnahmeantrag beantragt. Das Formular lässt sich am Computer ausfüllen, wird ausgedruckt, unterschrieben und an die Mitgliederverwaltung gesandt.

Der Antrag erfasst:

  • Name, Vorname, vollständige Anschrift
  • Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
  • die gewünschte Sparte — aktiv oder passiv
  • die zutreffende Beitragsklasse
  • bei Familienmitgliedschaft Name und Geburtsdatum des Hauptmitglieds
  • Einverständnis zur Speicherung der Angaben für die Mitgliederverwaltung
  • SEPA-Lastschriftmandat als Kombi-Mandat für wiederkehrende Lastschriften

Zur Auswahl stehen die Sparten Fußball, Ski, Tennis, Volleyball, Leichtathletik, Stockschützen, Tischtennis, Seniorensport, Tae Kwon Do und Turnen.

Für den Förderverein gibt es einen eigenen Aufnahmeantrag.

Beiträge und Beitragsklassen: Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Austritt

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt. Dieser ist nur schriftlich und nur zum Ende des Geschäftsjahres, also zum 31.12., möglich.

Achtung: Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nicht wirksam. Weder Satzung noch Aufnahmeantrag sehen das vor.

Wenn eine Kündigung nicht formgerecht eingeht

Der Verein hat dazu eine Linie, die sich in der Praxis bewährt hat:

  • Schriftform einfordern. Akzeptiert werden E-Mail, SMS, Post oder Briefeinwurf — verlangt wird eine unterschriebene Erklärung. Es genügt, dem Mitglied eine vorbereitete Bestätigung zur Unterschrift zuzusenden
  • Kein Rückerstattungsanspruch, solange im betreffenden Jahr keine formgerechte Kündigung vorlag
  • Wirksamkeit zum nächstmöglichen Termin — also zum 31.12. des laufenden Jahres

Mitgliedschaft und einzelne Kursangebote

Die Mitgliedschaft besteht unabhängig von einzelnen Angeboten. Ist ein teilnehmerbegrenzter Kurs ausgebucht, endet die Mitgliedschaft dadurch nicht automatisch, solange im Verein alternative Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Diese Auffassung hat der Verein gegenüber Mitgliedern bereits vertreten.

Mitgliederverwaltung

Die Mitgliederverwaltung liegt bei der Kassenleitung. Dorthin gehen Aufnahmeanträge, Kündigungen und Änderungen persönlicher Angaben.